Was muss in Elektroinstallationen geerdet werden?

Erdung elektrischer Anlagen

In Elektroinstallationen ist es erforderlich, die Gehäuse von Transformatoren, elektrischen Maschinen, Apparaten, Lampen, Startgeräten usw., Metallkästen mobiler und tragbarer Leistungsempfänger sowie Sekundärwicklungen von Messtransformatoren zu erden.

Bei Stromwandlern, die in Stromkreisen mit einer Spannung von 500 V und höher installiert sind, muss die Sekundärwicklung an einem Pol der Klemmen geerdet werden.

Bei Spannungswandlern sind die Sternpunkte geerdet, bei der Verbindung ihrer Wicklungen im offenen Dreieck der gemeinsame Punkt der Sekundärwicklungen.

Die in Sternschaltung geschalteten Sekundärwicklungen des Spannungswandlers können über eine Fehlersicherung geerdet werden.

Es ist auch notwendig, die Rahmen von Verteilertafeln, Steuertafeln, Schalttafeln und Schränken, Metallkonstruktionen von Schaltanlagen, Metallkabelkonstruktionen, Metallkästen von Kabelverbindungen, Metallummantelungen und Abschirmungen von Steuer- und Stromkabeln, Metallummantelungen von Drähten und Stahl zu erden Rohre für elektrische Leitungen, Haken und Stifte für freiliegende Phasendrähte und andere Metallkonstruktionen im Zusammenhang mit der Installation elektrischer Geräte, Verstärkung von Stahlbetonstützen.

Was in Elektroinstallationen nicht geerdet werden muss

In Elektroinstallationen sind sie nicht geerdet:

  • Geräte, die auf geerdeten Metallkonstruktionen montiert sind. Die Auflageflächen am Kontaktpunkt des Geräts mit der Struktur müssen gründlich gereinigt werden, um den elektrischen Kontakt zwischen ihnen sicherzustellen;
  • Kästen für elektrische Messgeräte (Amperemeter, Voltmeter usw.), Relais usw., montiert auf Platinen, Schränken sowie an den Wänden der Kammern;
  • Aufhängebeschläge und Stifte von Stützisolatoren, Abdeckungen und Beleuchtungskörpern bei Montage an Holzmasten von Stromleitungen und an Holzkonstruktionen offener Umspannwerke;
  • Eisenbahnschienen, die außerhalb des Gebiets von Umspannwerken und Schaltanlagen verlaufen;
  • bewegliche oder zu öffnende Teile an metallisch geerdeten Rahmen und Kammern von Verteilerkästen, Schränken, Türen usw.

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