Grabenlose Kabelverlegung im Erdreich

Grabenlose Kabelverlegung im ErdreichDie Verlegung eines grabenlosen Kabels ist für ein einzelnes armiertes Kabel mit einer Spannung von bis zu 10 kV mit einem Blei- oder Aluminiummantel in offenen Bereichen auf Abschnitten von Kabeltrassen, die von unterirdischen Ingenieurbauwerken entfernt sind, zulässig. In städtischen Stromübertragungsnetzen und auf dem Gelände von Industrieunternehmen, in Gebieten mit unterirdischer Kommunikation und Kreuzungen mit Ingenieurbauwerken ist die Verlegung von Kabeln ohne Gräben verboten.

Bei der blanken Verlegung wird das Kabel in einer Tiefe von 1-1,2 m über dem Boden verlegt. Es sind keine Betten, kein flaches Erdpulver und kein mechanischer Schutz des Kabels erforderlich, was zu einer 7- bis 8-fachen Reduzierung der Arbeitsintensität im Vergleich zur Verlegung in einem offenen Graben führt. Das Kabel wird mit Erde gefüllt, die von der Klinge der Kabelverlegemaschine während der Bewegung abgeschnitten wird.

Die grabenlose Verlegung erfolgt mit einer selbstfahrenden oder mobilen Kabelverlegemaschine mit Messer (Abb. 1), die die Verlegung in allen Bodenkategorien über Sümpfe, Schluchten und schmale Wasserhindernisse ermöglicht. Vor dem Verlegen wird die Trommel mit dem Kabel auf der Kabelschicht montiert.

Das Abwickeln des Kabels von der Trommel erfolgt während des Verlegevorgangs je nach Bewegungsgeschwindigkeit der Mechanik manuell, so dass das Kabel vor dem Eingang und der Kassette des Kabellegers nicht gedehnt wird und etwas Durchhang entsteht. Um Kabelschäden zu vermeiden, muss sich der Kabelleger reibungslos entlang der Schiene bewegen, ohne plötzliche Stöße oder Stopps.

Kabelverlegung durch Kabelverlegung

Reis. 1. Kabelverlegung mit Kabelverlegemaschine: 1 – Traktortyp. T-100 M; 2 – Traktor Typ T-100 MEG, 3 – Kabelleger Typ KU-150; 4 – Kassetteneingang, 5 – Kabeltrommel; 6 — Kabelförderer Typ TK 5; 7 – Messer; 8 – Kabelkassette; 9 – Kabel

Bei der Verlegung mit einer Messschiene wird die Vertiefung des Kabels im Boden alle 20-50 m kontrolliert. Die Abweichung der Kabelverlegetiefe vom Entwurf ist innerhalb von ± 50 mm zulässig.

Bei der Verlegung ist die Baulänge der Kabel auf den Trommeln zu berücksichtigen, damit sich die Anschlüsse an für Installation und Betrieb günstigen Stellen befinden.

Bevor das Abwickeln des Kabels von einer Trommel abgeschlossen ist, wird sein Ende überlappt und mit Harzband am Ende des Kabels einer anderen zum Verlegen vorbereiteten Trommel befestigt. Die Länge der Überlappung sollte 2 m betragen.

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