Verlegung von Kabeln in Tunneln und Kollektoren
Der Bau von Kabeltunneln und -kollektoren wird in Städten und Unternehmen mit dicht bebautem Gebiet oder mit einer hohen Flächenauslastung mit unterirdischen Versorgungsleitungen sowie in den Gebieten großer Metallurgie-, Maschinenbau- und anderer Unternehmen empfohlen.
Tunnel und Verteiler mit kreisförmigem Querschnitt haben einen Innendurchmesser von 2,6 m und sind für die beidseitige Kabelführung ausgelegt.
Kabeltunnel und Verteiler mit rechteckigem Querschnitt sind für die beidseitige und einseitige Kabelverlegung konzipiert und in Durchgangs- und Halbdurchgangsausführung erhältlich. Bei einer großen Anzahl von Kabeln können Tunnel und Kollektoren mit rechteckigem Querschnitt dreifach verschoben (doppelt) werden.
Feige. 1. Verlegung von Kabeln in Tunneln und Kollektoren mit kreisförmigem Querschnitt: a – Tunnel, b – Kollektor; 1 – Tunnelblock, 2 – Kabelbaublock; 3 – Kabel über 1 kV; 4 – Kabel bis 1 kV; 5 – Steuerkabel; 6 – Verbindungsmuffe; 7 – freies Regal zum Verlegen von Anschlüssen; 8 – Lampe; 9 – Bereich der Brandmelder und Rohrleitungen zur maschinellen Staubentfernung und Feuerlöschung.
Abbildung 2. zeigt die Verlegung von Kabeln in rechteckigen Tunneln.
Feige. 2. Verlegung von Kabeln in Tunneln und Kollektoren mit rechteckigem Querschnitt: a- und b-Durchgang mit zweiseitiger Kabelanordnung, Innendurchgang dreiwandig mit vierseitiger Kabelanordnung; d – Kontrollpunkt für einseitige Kabelanordnung; d-bilateraler Durchgangskollektor; 1 – Tunnelblock; 2 – Rumpf; 3 – Regal; 4 – Aussetzung; 5 – feuerbeständige Barriere; 6 – geschweißtes Tablett; 7 – Zone von Brandmeldern und Rohrleitungen zur maschinellen Staubentfernung und Feuerlöschung; 8 – Lampe; 9 – Stromkabel über 1 kV; 10 – Stromkabel bis 1 kV; 11 – Steuerkabel; 12 – Stecker im Schutzgehäuse; 13 – Regal zum Verlegen der Verbindungsmuffe; 14 – Aussetzung.
Die Verwendung von Halbdurchgangstunneln ist an Orten zulässig, an denen unterirdische Kommunikation die Ausführung eines Durchgangstunnels beeinträchtigt, wobei ein Halbdurchgangstunnel mit einer Länge von nicht mehr als 15 m und für Kabel mit einer Spannung von nicht mehr als verwendet wird 10 kV.
Die Durchlässe in Kabeltunneln und Kollektoren müssen mindestens 1 m lang sein, es ist jedoch zulässig, die Durchlässe in Abschnitten mit einer Länge von nicht mehr als 500 mm auf 800 mm zu reduzieren.
Der Boden des Tunnels oder Kollektors muss mit einem Gefälle von mindestens 1 % zu den Einzugsgebieten oder Regenwasserkanälen hin ausgeführt werden. Wenn keine Entwässerungsvorrichtung vorhanden ist, sollten alle 25 m Entwässerungsbrunnen mit einer Größe von 0,4 x 0,4 x 0,3 m angeordnet werden, die mit Metallgittern abgedeckt sind. Wenn es notwendig ist, von einer Marke zur anderen zu wechseln, sollten Rampen mit einer Neigung von nicht mehr als 15˚ angeordnet werden. In den Tunneln (Sammlern) müssen Maßnahmen getroffen werden, um das Eindringen von Grund- und Brauchwasser in diese zu verhindern und die Ableitung von Erdreich und Regenwasser sicherzustellen.
Die Tunnel (Kollektoren) sollten vorrangig mit natürlicher Belüftung ausgestattet sein.Die Auswahl der Lüftungsanlage und die Berechnung der Lüftungsgeräte erfolgt auf Basis der in der Baubeschreibung vorgegebenen Wärmeabgabe. Lüftungsgeräte sollten automatisch abgeschaltet werden und Luftkanäle sollten mit ferngesteuerten oder manuellen Klappen ausgestattet sein, um zu verhindern, dass im Brandfall Luft in den Verteiler oder Tunnel eindringt.
Im Tunnel und im Kollektor müssen stationäre Mittel zur ferngesteuerten und automatischen Feuerlöschung vorhanden sein. Kabel, Kabelverbindungen, Vernachlässigung des Feuers und brennbare Materialien bei Installations- oder Reparaturarbeiten können eine Brandquelle sein.
Kollektoren und Tunnel sollten mit elektrischer Beleuchtung und einer Reihe tragbarer Lampen und Instrumente ausgestattet sein.
Lange Kabeltunnel und Kollektoren sind entlang ihrer Länge durch feuerbeständige Trennwände in maximal 150 m lange Abteile mit Türen unterteilt.
Die Verlegung von Kabeln in Verteilern und Tunneln wird unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer zusätzlichen Kabelverlegung in Höhe von mindestens 15 % berechnet.
Fertiggestellte Tunnel und Kollektoren müssen vor Beginn der Kabelverlegung von den Elektroinstallations- und Betreiberorganisationen abgenommen werden. Bei der Abnahme wird die Konformität des Bauwerks überprüft Das Projektsowie die Anforderungen von PUE und SNiP.
Auf horizontalen geraden Abschnitten sollten Metalltragkonstruktionen für Kabel in einem Abstand von 0,8–1 m voneinander installiert werden. An Stellen, an denen sich die Trasse dreht, wird der Abstand zwischen den Bauwerken örtlich unter Berücksichtigung des zulässigen Biegeradius der Kabel gewählt, jedoch nicht größer als auf geraden Abschnitten. Alle Metallkonstruktionen müssen mit einer Korrosionsschutzbeschichtung versehen sein.
Vor der Verlegung von Kabeln in Bauwerken prüfen Vertreter der Betreiberorganisation die Bereitschaft der Kabelverlegestrecke:
• Befestigung von in Wänden eingebetteten Rohren;
• Durchmesser der Rohre und ihre Übereinstimmung mit der Designmarke des Kabels;
• Befestigungsstrukturen (Regale, Regale) und der Abstand zwischen ihnen horizontal und vertikal;
• Lackieren von Metallkonstruktionen (insbesondere an Schweißstellen);
• Wassermangel und Wasseraustritt in den Gruben;
• Funktionsfähigkeit der elektrischen Verkabelung und Vorhandensein von Lampen (ggf. zusätzliche Beleuchtung an den Kurven installieren);
• Abwesenheit von Fremdkörpern auf der gesamten Strecke;
• Linear- und Eckrollen entlang der gesamten Schiene angeordnet (Eckrollen müssen befestigt sein).
Nach Erfüllung der aufgeführten Anforderungen ist die Verlegung von Kabeln zulässig und es werden eine Bescheinigung über verdeckte Arbeiten und eine Abnahmebescheinigung des Bauwerks für die Verlegung von Kabeln erstellt. Für die Verlegung in Tunneln dürfen nur Kabel mit nicht brennbaren Ummantelungen verwendet werden.
Bei zweiseitigen Kabelkonstruktionen sollten die Steuerkabel möglichst auf der gegenüberliegenden Seite der Leistungskabel verlegt werden. Bei einseitiger Bauwerksanordnung müssen die Steuerkabel unter den Stromkabeln verlegt und durch eine horizontale Trennwand getrennt werden.
Bei der automatischen Brandbekämpfung mit luftmechanischem Schaum oder Wassersprühstrahl dürfen keine Absperrungen eingebaut werden.
Stromkabel mit einer Spannung bis 1 kV müssen unter Kabeln mit einer Spannung über 1 kV verlegt und durch eine horizontale Barriere getrennt werden.Es wird empfohlen, verschiedene Kabelgruppen, nämlich Arbeits- und Ersatzkabel mit einer Spannung über 1 kV, in verschiedenen Regalen zu verlegen, getrennt durch horizontale feuerfeste Trennwände. Als Trennwände werden gepresste unlackierte Asbestzementplatten mit einer Dicke von mindestens 8 mm empfohlen.
Die Verlegung von armierten Kabeln aller Querschnitte und ungepanzerten Leitern mit einem Querschnitt von 25 mm2 und mehr sollte entlang von Bauwerken (Gestellen) erfolgen und auf ungepanzerten Kabeln mit einem Leiterquerschnitt von 16 mm2 oder weniger verlegt werden Tabletts, platziert auf Kabelkonstruktionen.
In Tunneln und Verteilern verlegte Kabel müssen an den Endpunkten, auf beiden Seiten von Bögen und Anschlüssen, sicher befestigt werden. Um den Einbau zusätzlicher Durchführungen zu vermeiden, sollte die bevorzugte Kabellänge von Angesicht zu Angesicht gewählt werden.
Jeder Anschluss der Stromkabel muss auf einem separaten Regal der Tragkonstruktionen verlegt und von einem Brandschutzmantel umgeben sein, der über die gesamte Breite der Regale durch schützende Asbestzementtrennwände von den oberen und unteren Kabeln getrennt sein muss. Tunnel und Kanal müssen freie Regalreihen für die Verlegung von Anschlussverbindern bieten.
Für die Durchführung von Kabeln durch Trennwände, Wände und Decken müssen Abzweigrohre aus nicht brennbaren Rohren installiert werden. An Stellen, an denen Kabel durch Rohre geführt werden, müssen die Zäune darin sorgfältig mit nicht brennbarem Material abgedichtet werden. Das Füllmaterial muss haftend sein und leicht zerstört werden, wenn zusätzliche Kabel verlegt oder teilweise ersetzt werden.
Die Verwendung von ungepanzerten Kabeln mit Polyethylenmantel in Kabeltunneln ist aus brandschutztechnischen Gründen verboten.
Vor dem Verlegen des Kabels ist es notwendig, die Länge der Kabelstrecke entsprechend dem Projekt zu messen. Für die Verlegung des Kabels in ausgedehnten Tunneln ist es außerdem erforderlich, die Lage der Stellen zu klären, von denen das Kabel in den Tunnel oder Sammler eingezogen werden kann (Brunnen, Lüftungsschächte usw.), und den tatsächlichen Abstand zwischen ihnen zu ermitteln
Das maschinelle Rollen von Kabeln in Tunneln erfolgt in der Regel durch Ziehen mit einer Winde (Abb. 3).
Reis. 3. Kabelrollen im Tunnel: 1 – Kabeltrommel; 2 – Winkelrollen; 3 – Linearrollen; 4 – Eckrolle in der Gleisbiegung, 5 – Kabel; 6 – Windenseil
Feige. 4. Installation einer Plattform mit einer Zugwinde an der Öffnung des Lüftungsschachts: 1 – Winde; 2 – Plattform; 3 – Rumpf; 4 – Teleskop in den Poren, 5 – Querbalken, 6 – Lüftungsschacht
Reis. 5. Installation eines Bypass-Blocks für den Durchgang des Seils aus dem Tunnel und dem Lüftungsschacht: 1 – Seil; 2 – Querträger; 3 – Anhängerkupplung; 4 – Achse; 5 – Block, 6 – verstärkter Rumpf
Während des Abwickelns ist die Kabeltrommel an einem Ende der Schiene auf Wagenhebern und am anderen Ende auf einer Zugwinde montiert. Das Windenseil wird am Ende des Seils befestigt, das Seil wird entlang der Strecke gezogen und dann manuell an die vorgesehene Stelle der Seilkonstruktionen überführt.
Reis. 6. Installation eines Bypass-Universalgeräts im Drehwinkel der Kabeltrasse im Tunnel: 1 – Griff; 2 – Sektor; 3 – Stützrolle
Reis. 7. Installation eines Bypass-Universalgeräts beim Absenken des Kabels vom Schacht (Lüftungsschacht) in den Tunnel: 1 – Stützrolle; 2 – Teleskopständer; 3 – Walze; 4 – Sektor; 5 – Erfassung
Vor dem Walzen werden entlang der Strecke verschiedene Geräte installiert:
• feste Richtung des Windenseils (Abb. 4) – wenn sich das Seil von der Zugwindentrommel zum Lüftungsschacht bewegt;
• Bypass-Block zum Durchführen des Seils vom Lüftungsschacht (Brunnen) und dem Tunnel am Schnittpunkt des Lüftungsschachts und der Tunneldecke (Abb. 5);
• Bypass-Geräte unter den Drehwinkeln (Abb. 6) an den Eintrittspunkten in den Kabeltunnel (Abb. 7).
Bei Rohrkreuzungen und Bauöffnungen werden spezielle Vorrichtungen zum Einführen des Kabels in das Rohr (Abb. 8) und Bypassvorrichtungen zum Durchführen des Kabels durch die Öffnungen (Abb. 9) installiert.
Reis. 8. Vorrichtung zum Einführen eines Kabels mit einer Spannung von bis zu 10 kV in Rohre: 1 – Rolle; 2 – Schraube, 3 – Führung; 4 – Wippe; 5 – Schießanleitung
Reis. 9. Bypass-Gerät zum Durchführen eines Kabels durch die Löcher: 1 – vertikale Rolle, 2 – Schraubklemme: 3 – Rahmenbegrenzer; 4 – horizontale Walze; 5 – fester Rahmen; 6 – Verstopfung; 7 – beweglicher Rahmen; 8 – Wand
Horizontal entlang der Bauwerke verlegte Kabel werden an den Endpunkten, an den Biegungen der Strecke, auf beiden Seiten des Kabelbogens, an den Verbindern und Endverbindern und Kabelschuhen fest befestigt. An jeder Kabelkonstruktion werden vertikal entlang von Bauwerken und Wänden verlegte Kabel befestigt.
An den Verbindungsstellen zwischen ungepanzerten Kabeln mit Blei- oder Aluminiummantel, Metalltragkonstruktionen und einem Metallbügel müssen zum Schutz des Mantels Dichtungen aus elastischem Material (Blech, Polyvinylchloridblech) mit einer Dicke von mindestens 1 mm angebracht werden vor mechanischer Beschädigung.
Ungepanzerte Kabel mit Kunststoffmantel können mit Schellen (Klemmen) ohne Dichtungen befestigt werden.Die Metallarmierung der im Tunnel verlegten Kabel muss mit einer Korrosionsschutzbeschichtung versehen sein.