Entwurfsparameter von Freileitungen

Entwurfsparameter von FreileitungenDie wichtigsten Entwurfsparameter der Freileitung (OL) sind die Länge der Strecke, der Durchhang der Drähte, der Abstand der Drähte zum Boden sowie die Abdeckung von Straßen und anderen von der Leitung durchquerten Ingenieurbauwerken (Abmessungen).

Unter Spannweite versteht man den linearen Abstand zwischen zwei benachbarten Zwischenstützen. Die Länge des Abschnitts der 0,4-kV-Freileitung variiert zwischen 30 und 50 m und hängt von der Art der Stützen, der Marke, dem Querschnitt des Leiters sowie den klimatischen Bedingungen des Gebiets ab.

Pfeildurchhang der Drähte bezeichnet den vertikalen Abstand zwischen einer imaginären geraden Linie, die die Befestigungspunkte der Drähte zweier benachbarter Stützen verbindet, und dem tiefsten Punkt ihres Durchhangs in der Ferne. Der herabhängende Pfeil hängt von den gleichen Faktoren ab wie die Spannweite.

Als Abmessungen einer Freileitung bezeichnet man den kleinsten vertikalen Abstand von Leitungen zur Erdoberfläche, zu Flüssen, Seen, Kommunikationsleitungen, Autobahnen und Eisenbahnen usw. Abmessungen der Fluggesellschaft reguliert durch PUE und es hängt vom Stress und den Menschen ab, die die Gegend besuchen.

Um den normalen Betrieb und die sichere Wartung von Freileitungen zu gewährleisten, müssen die Abstände von ihnen zu verschiedenen Bauwerken den von PUE festgelegten Standards entsprechen. Daher sollte der Abstand der Drähte zum Boden vertikal mit dem größten Durchhangspfeil in einem besiedelten Gebiet mindestens 6 m betragen, der Abstand der Drähte zum Boden kann in schwer zugänglichen Bereichen auf 3,5 m und mehr reduziert werden unzugängliche Bereiche bis 1 m. Der Abstand 4 entlang der horizontalen Linie von den Freileitungen zu Balkonen, Terrassen, Fenstern von Gebäuden sollte mindestens 1,5 m und zu leeren Wänden mindestens 1 m betragen. Der Durchgang von Freileitungen über Gebäuden ist nicht zulässig .

Die Trasse der Oberleitung kann durch Wälder und Grünflächen verlaufen. Der horizontale Abstand der Drähte zur Baum- und Strauchkrone mit der größten Durchbiegung sollte mindestens 1 m betragen.

Größen der Freileitungen 0,4 – 10 kV

Entwurfsparameter von FreileitungenDie Stützen der Freileitung sollten einen Abstand von mindestens 1 m zu Rohrleitungen, mindestens 2 m von unterirdischen Abwasserbrunnen und Wasserentnahmesäulen, mindestens 1 m von Tankstellen und 0,5–1 m von Stromkabeln haben.

Das Überqueren von Luftlinien schiffbarer Flüsse wird nicht empfohlen. Bei der Überquerung nicht befahrbarer und zugefrorener kleiner Flüsse und Kanäle sollte der Abstand 4 von den Leitungen der Freileitung bis zum höchsten Wasserstand mindestens 2 m und von der Eisoberfläche mindestens 6 m betragen. Der horizontale Abstand vom Träger der Freileitung zum Wasser sollte mindestens betragen Stützhöhen der Stromleitungen.

Der Schnittwinkel von Freileitungen mit Straßen, Plätzen sowie mit verschiedenen Bauwerken ist nicht genormt.Es wird empfohlen, die Kreuzungen von Freileitungen bis 1 kV untereinander auf Querstützen und nicht auf Distanzen durchzuführen.

Kreuzungspunkte von Freileitungen mit Freileitungskommunikations- und Signalleitungen sollten nur innerhalb der Reichweite der Leitung erfolgen und die Drähte der Freileitung sollten höher liegen.

Der Abstand zwischen der oberen Ader der Kommunikationsleitung und der unteren Freileitung muss mindestens 1,25 m betragen. An Freileitungsdrähte werden besondere Anforderungen an den Querschnitt gestellt: Sie müssen mehradrig sein und einen Querschnitt von mindestens 25 haben mm2 (Stahl und Stahl-Aluminium) oder 35 mm2 (Aluminium)) und durch Doppelbefestigung an den Stützen befestigt. Unterstützt Freileitungendie den Kreuzungsbereich mit Kommunikationslinien der Klassen I und II begrenzen, müssen verankert werden; Bei der Kreuzung mit Kommunikationsleitungen anderer Klassen sind Zwischenstützen zulässig (Holzstützen müssen über Stahlbetonbefestigungen verfügen).

Beim Überqueren von Erdkabel-Kommunikations- und Signalleitungen sollten Freileitungsstützen so weit wie möglich vom Kabel entfernt angebracht werden (in engen Verhältnissen jedoch nicht weniger als 1 m zwischen der Erdung der Stütze und dem Kabel).

Entwurfsparameter von FreileitungenDie Konvergenz von Freileitungen mit Freileitungen ist in einem Abstand von mindestens 2 m und bei beengten Platzverhältnissen von mindestens 1,5 m zulässig. In allen anderen Fällen wird dieser Abstand mindestens auf der Höhe der größten Stütze der Freileitung gemessen Leitung oder die Kommunikationsleitung.

Bei der Überquerung von nicht elektrifizierten Fernbahnstrecken zur allgemeinen Nutzung müssen die Übergangsstützen der Oberleitungen verankert werden; Zugängliche Bahngleise dürfen Oberleitungen von Zwischenstrecken (außer Holzgleise) in einem Winkel von mindestens 40 Grad kreuzen. und so nah wie möglich an 90 Grad. Elektrifizierte Bahnstrecken müssen mit einer Kabeleinlage in der Oberleitung gekreuzt werden.

Das Überqueren von Oberleitungen von Autobahnen der Kategorie I muss auf Ankerstützen erfolgen, andere Straßen können auf Zwischenstützen überquert werden. Der Querschnitt von Freileitungen durch Autobahnen muss mindestens 25 (Stahl-Aluminium und Stahl) bzw. 35 mm2 (Aluminium) betragen. Der kleinste Abstand von Luftleitungen Der Abstand zur Fahrbahn muss mindestens 7 m betragen. Beim Überqueren von Straßenbahn- und Trolleybuslinien muss der Mindestabstand von Oberleitungen zum Boden mindestens 8 m betragen.

Die Abbildung zeigt ein Diagramm der Ankerspannweite der Oberleitung und der Entfernung der Anschlussstelle zur Eisenbahn.

Der vertikale Abstand von den Leitern der Leitung zur Erdoberfläche in einem unbewohnten Gebiet sollte im Normalbetrieb mindestens 6 m betragen, bei Freileitungen bis 110 kV 6,5; 7; 7,5; Jeweils 8 m für Freileitungen 150, 220, 330, 500 kV.

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