Anforderungen an Eingangsgeräte, Verteilerstellen und Panels für Gruppenbeleuchtung

Als Hauptschalttafel wird eine Schaltanlage bezeichnet, über die das gesamte Gebäude oder sein isolierter Teil mit Strom versorgt wird. Die Rolle der Hauptschalttafel kann eine Eingangsschaltanlage oder eine Niederspannungsschalttafel (0,38 kV) einer Umspannstation übernehmen.

Als sekundäre Schalttafel wird eine Schalttafel bezeichnet, die Strom von der Hauptschalttafel oder Eingangsschaltanlage empfängt und an Verteilungspunkte oder Gruppenschalttafeln des Gebäudes verteilt.

Verteilerpunkt, Panel der Gruppe bezeichnet den Punkt, das Panel, auf dem die Schutzeinrichtungen und Schaltgeräte einzelner elektrischer Empfänger oder ihrer Gruppen (Lampen, Elektromotoren) montiert sind.

Das Netz, das Wohngebäude und öffentliche Gebäude mit Strom versorgt, wird als Verteilungsnetz bezeichnet.

In Industriegebäuden ohne natürliche Beleuchtung ist es nicht gestattet, Netze, die eine Stromversorgungslast versorgen, für den Anschluss von Allgemein-, Arbeits-, Not- oder Evakuierungsbeleuchtung zu verwenden. Die Not- und Rettungsbeleuchtung muss jederzeit einschaltbar sein, wenn die Arbeitsbeleuchtung eingeschaltet ist, oder automatisch eingeschaltet werden können, wenn die Arbeitsbeleuchtung im Notfall ausgeschaltet wird. Als Not- und Evakuierungsbeleuchtung können Handbeleuchtungsgeräte mit Akku oder Trockenbatterien eingesetzt werden.

Beleuchtungsnetze, die von Stromquellen, bei denen es sich um 0,38-kV-Sammelschienen von Umspannwerken handelt, bis zu Beleuchtungskörpern verlegt werden, können nur aus einem Gruppennetz oder aus Einspeise- und Gruppennetzen bestehen.

Als Versorgungsnetz bezeichnet man ein Netz von einer Schaltanlage mit einer Spannung von 0,38 kV in einem Umspannwerk (Sammelschienen mit einer Spannung von 0,38 kV) zu einer Eingangsschaltanlage sowie von einer Eingangsschaltanlage zur Hauptschaltanlage und von einer Nebenschaltanlage zu Verteilungspunkte oder -gruppe (Abb. 2).

Als Gruppennetzwerk bezeichnet man das Netzwerk, das die Lampen und Steckdosen mit Strom versorgt.

Als Eingangsverteilungsgerät wird eine Reihe von Strukturen, Geräten und Geräten bezeichnet, die am Eingang der Versorgungsleitung zum Gebäude oder in dessen isoliertem Teil sowie an den aus dem Eingangsverteilungsgerät austretenden Leitungen installiert sind.

Stromversorgung für Betrieb und Notbeleuchtung

Reis. 1. Stromversorgung für Arbeits- und Notbeleuchtung (TP – Umspannwerk, T1 und T2 – Transformatoren, ASU – Eingangsverteilungsgerät, SHCHNN – Niederspannungsplatine).

Netzwerkdiagramme von Gruppe (1) und Stromversorgung (2)

Reis. 2. Schemata der Netzwerke der Gruppe (1) und der Stromversorgung (2)

Eingänge zu Gebäuden müssen mit einer Eingangs- oder Eingangsschaltanlage ausgestattet sein, die mit Schutz- und Steuergeräten (mit einem Strom von mehr als 25 A) ausgestattet ist.

Stromleitungen mit einer Spannung von 0,38 kV von Umspannwerken zu Einspeiseverteilern sind gegen Kurzschlussströme geschützt.

Eingabe-, Eingabe-Verteilungsgeräte, Hauptverteiler werden in speziellen Verteilerräumen, Trockenkellern, Untergeschossen, abschließbaren Schränken und nur für Servicepersonal zugänglichen Nischen installiert. Die Raumtemperatur sollte mindestens +5°C betragen.

Bei der Platzierung von Eingängen, Eingangsverteilertafeln, Verteilerpunkten und Gruppentafeln außerhalb des Schaltanlagengeländes müssen diese an bequemen und für den Service zugänglichen Orten angebracht werden.

Es wird empfohlen, Verteilerpunkte und Abschirmungen in Nischen und Kästen zu installieren. Sie müssen mit Ummantelungen abgedeckt sein und dürfen keine offenen, nicht isolierten stromführenden Teile haben, die näher als 0,5 m von Rohrleitungen, Gasleitungen und Gaszählern entfernt sind.

Um die Länge und den Querschnitt der Leitungen des Gruppennetzes zu reduzieren, werden die Abschirmungen möglichst in der Mitte der Beleuchtungslast angebracht.

Jedes von der Schalttafel ausgehende Gruppennetz ist durch auf der Schalttafel befindliche Sicherungen oder Automaten geschützt, die auf allen Phasen sowie in den Neutralleitern von Zweidrahtleitungen installiert sind und für einen Betriebsstrom von maximal 25 ausgelegt sind A.

Die maximal zulässige Leistung des Gruppennetzes beträgt bei Absicherung durch Sicherungen oder Leistungsschalter, ausgelegt für einen Strom von 25 A, bei einer Beleuchtungsnetzspannung von 380/220 V: 5 – 500 W für ein Zweileiternetz (eine Phase). und Neutralleiter), 11000 W für ein Dreileiternetz (zwei Phasen und Null) und 16500 W für ein Vierleiternetz (drei Phasen und Null) oder Fünfleiternetz (drei Phasen, Nullbetrieb und Nullschutz).

Gruppenleitungen zur Versorgung von Gasentladungslampen mit einer Einheitsleistung von 125 W oder mehr, Glühlampen bis 42 V jeder Leistung und Glühlampen über 42 V mit einer Einheitsleistung von 500 W oder mehr können durch Sicherungen oder Schutzschalter geschützt werden Strom bis 63 A.

Jedes Gruppennetzwerk muss eine Phasenverbindung mit nicht mehr als 20 Empfängern bieten: Glühlampen, Bogenentladungs-Leuchtstofflampen (DRL), Bogenentladungsjodidlampen (DRI), Natriumlampen. Hierzu zählen auch installierte Steckdosen.

Bei Gruppenleitungen, die Lichtleisten, Paneele sowie Beleuchtungskörper mit Leuchtstofflampen versorgen, dürfen bis zu 50 Lampen pro Phase angeschlossen werden. Bei Leitungen, die Kronleuchter mit mehreren Lampen versorgen, ist die Anzahl der Lampen pro Phase nicht begrenzt.

In Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden dürfen jeweils bis zu 60 Glühlampen mit einer Leistung von bis zu 60 W angeschlossen werden. In Gruppenleitungen, die Lampen mit einer Leistung von 10 kW oder mehr versorgen, sollte jeweils nicht mehr als eine Lampe angeschlossen werden Phase.

In kleinen Räumen sowie in mittleren und großen Räumen wird bei der Installation von Lampen mit Glühlampen geringer Leistung (bis 200 W) und Leuchtstofflampen ein einphasiges Gruppenbeleuchtungsnetz verlegt.

In großen Räumen wird ein dreiphasiges Gruppenbeleuchtungsnetz verlegt, in dem sich in durchgehenden Reihen Beleuchtungskörper mit Glühlampen mit einer Leistung von 500-1000 W sowie Bogen- und Leuchtstofflampen befinden.

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