Lagerbeleuchtung
Die Beleuchtungseinrichtung der Lagerbereiche wird durch deren Zweck, Anordnung, Abmessungen und Organisation der Entlade- und Be- und Entladeaktivitäten auf diesen bestimmt.
In Lagerhäusern, in denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Entladen, Laden und Lagern manuell ausgeführt werden, schreiben die Normen für künstliche Beleuchtung die Schaffung einer Beleuchtungsstärke von 2 Lux vor, in mechanisierten Lagerhäusern beträgt die Norm eine Beleuchtungsstärke von 5 Lux.
Es ist zu beachten, dass die Erhöhung der Beleuchtung in vielen Fällen auf die an den Wasserhähnen installierten Lampen zurückzuführen ist. Daher wird die Gesamtbeleuchtung mit 2 Lux berechnet und die Installation von Lampen (z. B. Tiefenstrahlern) und Strahlern an den Wasserhähnen ist vorgesehen. Die Beleuchtung in Lagergängen sollte nicht weniger als 0,5 Lux betragen.
Nachfolgend finden Sie die Lagerbeleuchtung für einige der gängigsten Materialien, Produkte und Brennstoffe.
In Kohlelagern dürfen die Abmessungen von Braunkohle- und Steinkohlelagern eine Höhe von 2,5 m und eine Breite von 20 m nicht überschreiten. Die Bedingungen überschreiten jedoch praktisch nicht die Breite von 70 bis 100 m und die Höhe von 10 bis 15 m.
In großen mechanisierten Lagerhallen zum Entladen und Be- und Entladen werden verschiedene Arten von Kränen und Förderern (Band, Kratzer, Trog) verwendet, die ein kontinuierliches Entladen und Laden von Kohle und deren Verteilung in Stapeln ermöglichen.
Um eine gleichmäßige Ausleuchtung zu erzielen, empfiehlt es sich, die Flutlichtmasten auf beiden Seiten der schachbrettartigen Anordnungslinie zu installieren.
Wenn der Abstand zwischen den Mastreihen 50 – 60 m nicht überschreitet (wenn sie beispielsweise auf den Gassen auf beiden Seiten des Pfahls installiert werden), werden Masten mit einer Höhe von 10 – 15 m zur Beleuchtung gewählt Pfähle bis 10 m Höhe.
Bei Lichtkaminen mit einer Höhe von 10 – 15 m erhöht sich die Höhe der zu installierenden Masten auf 20 und sogar 30 m, wenn der Abstand zwischen den Mastreihen mehr als 100 m beträgt.
Lagerbeleuchtung
In Kraftwerken können Scheinwerfer in manchen Fällen an den Schornsteinen von Heizräumen angebracht werden, die sich normalerweise in der Nähe der Brennstofflager befinden.
Ähnlich wie bei der Beleuchtung von Kohlelagern wird eine Kommunikation zwischen Lagern unterschiedlicher Zuschlagstoffe (Sand, Schotter, Kies) hergestellt.
Die Beleuchtung von manuell gestapelten Holzplätzen ist schwierig. Holzmaterial (Bretter, Baumstämme) werden in Stapeln mit einer Höhe von 2 – 3 m angeordnet. Die Beleuchtung dieser Stapel kann sowohl mit Lampen als auch mit Strahlern erfolgen.
Es ist viel schwieriger, die Probleme von mechanisierten Lagern zu lösen, wo die Höhe der Stapel 7 bis 8 m erreicht. Das Holz wird normalerweise in Gruppen von 8 bis 12 Stapeln platziert, so dass die Fläche jedes einzelnen Stapels nicht zunimmt 800 - 900 m2 überschreiten. Der Abstand zwischen den Pfählen in einer Gruppe beträgt nicht weniger als 1,5 – 2 m.
Jede Gruppe grenzt an vier Seiten an Durchgänge mit einer Breite von mindestens 8 – 12 m. Jede 30. Stapelgruppe bildet ein Viertel mit einer Fläche von 4 Hektar. Zwischen den Bezirken werden Brandschutzschneisen mit einer Breite von 25 – 30 m angelegt. Für die maschinelle Stapelung des Holzes werden mobile Stapler eingesetzt. Der Schnittholztransport erfolgt auf Karren oder speziellen Holzlastwagen und Gabelstaplern.
Zur Beleuchtung solcher Lagerhallen können Leuchten verwendet werden, diese müssen jedoch in einer Höhe von mindestens 12 - 14 m installiert werden, da sonst keine Beleuchtung auf der oberen Ebene des Stapels gewährleistet ist, wo die Hauptarbeit der Verlegung oder Demontage von Holz erfolgt. Die Pfeiler werden entlang der Gassen entlang des Umfangs der Pfahlgruppen außerhalb der Gassenabmessungen installiert.
Flutlichter in solchen Lagern sorgen für eine gute Ausleuchtung des oberen Teils der Hochregale, die Arbeitsflächen der Tiefregale sowie die Gänge dazwischen können jedoch durch angrenzende Hochregale abgeschattet werden. Daher sollte bei solchen Lagern die Höhe der Scheinwerfermasten nicht weniger als 20 m betragen und sie sollten in den Ecken der Stapelgruppen außerhalb der Abmessungen der Gänge, am Schnittpunkt der Längs- und Quergänge, platziert werden.
Flutlichter müssen mit großen Neigungswinkeln (20 – 30°) installiert werden. Die Rationalität des Einsatzes von Flutlichtern oder Beleuchtungskörpern sollte anhand einer Variantenrechnung ermittelt werden.
Die Beleuchtung von Lagerhallen für Metall und Metallprodukte ist nicht schwierig, da die Höhe der Stapel in diesen Lagerhallen 3,5 m nicht überschreitet.Offene Lagerhallen befinden sich größtenteils in unmittelbarer Nähe zu Produktionshallen, weshalb Flutlichter am häufigsten an den hohen Teilen dieser Gebäude sowie an Krankonstruktionen installiert werden, wobei alle in solchen Lagerhallen verwendeten Mittel zum Einsatz kommen.