Typen und Beleuchtungssysteme

Beleuchtungssysteme

Künstliche Beleuchtungssysteme werden durch die Art und Weise bestimmt, wie die Beleuchtungskörper platziert werden. Je nach Art der Platzierung der Beleuchtungskörper in den Räumlichkeiten werden allgemeine und kombinierte Beleuchtungssysteme unterschieden.

Industriebeleuchtung

Allgemeinbeleuchtungssystem

Das Allgemeinbeleuchtungssystem ist so konzipiert, dass es den gesamten Raum und die Arbeitsflächen beleuchtet. Die Allgemeinbeleuchtung kann gleichmäßig und lokal erfolgen. Allgemeinbeleuchtungskörper befinden sich im oberen Teil des Raumes und werden an den Fundamenten von Gebäuden direkt an der Decke, in Trägern, an Wänden, Säulen oder an technologischen Produktionsanlagen, an Kabeln usw. befestigt.

Allgemeinbeleuchtungssystem

Gleichmäßige Beleuchtung

Bei einer allgemein gleichmäßigen Beleuchtung entsteht eine gleichmäßige Beleuchtung über die gesamte Raumfläche. Beleuchtung mit gleichmäßiger Platzierung der Beleuchtungskörper wird in Industrieräumen eingesetzt, in denen die technologische Ausrüstung gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilt ist und die gleichen Sichtbedingungen herrschen, oder in öffentlichen oder Verwaltungsräumen.

Gleichmäßige Beleuchtung

Lokalisierte Beleuchtung

Eine allgemeine lokale Beleuchtung wird in Räumen bereitgestellt, in denen in verschiedenen Bereichen gearbeitet wird, die eine unterschiedliche Beleuchtung erfordern, oder wenn Arbeitsplätze im Raum in Gruppen konzentriert sind und bestimmte Lichtflussrichtungen geschaffen werden müssen.

Lokalisierte Beleuchtung

Die Vorteile der lokalen Beleuchtung gegenüber der allgemeinen gleichmäßigen Beleuchtung liegen in der Reduzierung der Leistung von Beleuchtungsanlagen, der Möglichkeit, die erforderliche Richtung des Lichtflusses zu erzeugen und die Schatten der Produktionsanlagen und der Arbeiter selbst an den Arbeitsplätzen zu vermeiden.

Lokale Beleuchtung

Zusätzlich zur allgemeinen Beleuchtungsanlage kann in den Räumlichkeiten eine lokale Beleuchtung eingesetzt werden. An Arbeitsplätzen (Maschinen, Anlagen, Tische, Markierplättchen etc.) ist eine lokale Beleuchtung vorgesehen, die die Ausleuchtung von Arbeitsplätzen erhöhen soll.

Das Aufstellen in Räumen mit ausschließlich örtlicher Beleuchtung ist gesetzlich verboten. Die örtliche Reparaturbeleuchtung wird mit tragbaren Beleuchtungskörpern durchgeführt, die über einen Abwärtstransformator an eine sichere Spannung von 12, 24, 42 V angeschlossen sind, abhängig von der Kategorie des Raums im Hinblick auf die Sicherheit des Servicepersonals.

Kombinierte Beleuchtung

Lokal- und Allgemeinbeleuchtung bilden zusammen ein kombiniertes Beleuchtungssystem. Es wird in Räumen mit präziser visueller Arbeit eingesetzt, die eine hohe Beleuchtung erfordern. Bei einem solchen System beleuchten lokale Beleuchtungskörper nur die Arbeitsplätze und allgemeine Beleuchtungskörper den gesamten Raum, die Arbeitsplätze und hauptsächlich Wege und Gassen.

Kombinierte Beleuchtung

Das kombinierte Beleuchtungssystem reduziert die installierte Leistung der Lichtquellen und den Energieverbrauch, da die Lampen für die lokale Beleuchtung nur während der Arbeit direkt am Arbeitsplatz eingeschaltet werden.

Auswahl eines Beleuchtungssystems

Die Wahl des einen oder anderen Beleuchtungssystems wird hauptsächlich durch den Standort der Geräte und dementsprechend durch die Lage der Arbeitsplätze, die Technologie der durchgeführten Arbeiten und wirtschaftliche Überlegungen bestimmt.

Einer der Hauptindikatoren für die Möglichkeit des Einsatzes eines gemeinsamen oder kombinierten Beleuchtungssystems ist die Dichte der Arbeitsplätze im Raum (m2/Person).

Tabelle 1 zeigt die empfohlenen Beleuchtungssysteme für verschiedene Kategorien visueller Arbeiten, abhängig von der Dichte der Standorte der Arbeitsplätze, und gibt gleichzeitig mögliche Energieeinsparungen an.

Tabelle 1… Empfohlene Anwendungsbereiche für Allgemein- und kombinierte Beleuchtungssysteme

Empfohlene Einsatzgebiete für Allgemein- und Kombibeleuchtungsanlagen

Hinweis: + — empfohlen; - - Es wird nicht empfohlen; S – durchschnittliche Dichte, m2 pro Arbeiter.

Arten der Beleuchtung

Künstliche Beleuchtung wird in Arbeits-, Not-, Sicherheits- und Dienstbeleuchtung unterteilt. Notbeleuchtung kann Sicherheits- und Evakuierungsbeleuchtung sein.

Arbeitsbeleuchtung

Arbeitsbeleuchtung

Als Arbeitsbeleuchtung wird eine Arbeitsbeleuchtung bezeichnet, die in Räumen und an Orten, an denen außerhalb von Gebäuden gearbeitet wird, für standardisierte Lichtverhältnisse (Beleuchtung, Lichtqualität) sorgt.

Die Arbeitsbeleuchtung erfolgt für alle Räumlichkeiten von Gebäuden sowie für Bereiche offener Räume, die zum Arbeiten, für den Durchgang von Personen und für die Bewegung bestimmt sind.Für Räume mit Zonen mit unterschiedlichen natürlichen Lichtverhältnissen und unterschiedlichen Betriebsarten sollte eine separate Lichtsteuerung dieser Zonen vorgesehen werden.

Standardisierte Eigenschaften der Beleuchtung in Räumen und außerhalb von Gebäuden können sowohl durch funktionierende Beleuchtungslampen als auch durch die gemeinsame Wirkung von Sicherheitsbeleuchtung und (oder) Evakuierungsbeleuchtung mit diesen bereitgestellt werden. Bei Bedarf können einige der Leuchten für Arbeits- oder Notbeleuchtung auch als Notbeleuchtung genutzt werden.

Werkstattbeleuchtung

Not-Sicherheitsbeleuchtung

Unter Notbeleuchtung versteht man eine Beleuchtung, die auch dann weiter funktioniert, wenn die Arbeitsleuchte im Notfall ausgeschaltet wird. Diese Art der Beleuchtung wird in Fällen vorgesehen, in denen die Abschaltung der Arbeitsbeleuchtung und die damit verbundene Unterbrechung der Wartung von Geräten und Maschinen zu Folgendem führen kann:

  • Explosion, Feuer, Vergiftung von Menschen;

  • langfristige Störung des technologischen Prozesses;

  • Unterbrechung der Arbeit kritischer Einrichtungen wie Kraftwerke, Rundfunk- und Fernsehübertragungs- und Kommunikationszentren, Kontrollräume, Pumpanlagen für Wasserversorgung, Abwasser und Heizung, bei denen eine Arbeitsunterbrechung usw. nicht akzeptabel ist.

Not-Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung muss auf Arbeitsflächen in Industriegebäuden und auf dem Gelände von Unternehmen, die Wartung erfordern, bei ausgeschalteter Arbeitsbeleuchtung die niedrigste Beleuchtungsstärke von 5 % der Standardbeleuchtung für Arbeitsbeleuchtung aus der Allgemeinbeleuchtung erzeugen, jedoch nicht mehr – weniger innerhalb von Gebäuden mindestens 2 Lux und auf dem Gelände von Unternehmen mindestens 1 Lux.Gleichzeitig ist die Schaffung niedrigster Beleuchtungsstärken in Gebäuden von mehr als 30 Lux bei Entladungslampen und mehr als 10 Lux bei Glühlampen nur bei Vorliegen entsprechender Begründungen zulässig.

Notbeleuchtung für die Evakuierung

Als Evakuierungsbeleuchtung bezeichnet man Beleuchtung zur Evakuierung von Personen aus Räumlichkeiten im Falle einer Notabschaltung der Arbeitsbeleuchtung.

Notbeleuchtung für die Evakuierung

Evakuierungsbeleuchtung wird in Räumlichkeiten oder an Orten, an denen außerhalb von Gebäuden gearbeitet wird, vor allem in den folgenden Fällen bereitgestellt:

  • an Orten, die für Menschen gefährlich sind;

  • in Durchgängen und auf Treppenhäusern, die der Evakuierung von Personen dienen, wenn die Anzahl der Evakuierten 50 Personen übersteigt;

  • entlang der Hauptwege von Industrieanlagen, in denen mehr als 50 Personen arbeiten;

  • in den Räumlichkeiten öffentlicher Gebäude, Verwaltungs- und Dienstleistungsgebäude von Industriebetrieben, wenn sich mehr als 100 Personen gleichzeitig in den Räumlichkeiten aufhalten können;

  • in Industrieräumen ohne Tageslicht usw.

Lampe für Notbeleuchtung

Die Evakuierungsbeleuchtung sollte die niedrigste Beleuchtungsstärke auf dem Boden der Hauptwege (oder auf dem Boden) in den Räumlichkeiten von 0,5 Lux, in offenen Bereichen von 0,2 Lux bieten.

Die Beleuchtungseinrichtungen für Evakuierungsbeleuchtung und Schutzbeleuchtung sollen leuchten, sich gleichzeitig mit den Beleuchtungseinrichtungen der Arbeitsbeleuchtung einschalten und nicht leuchten, sondern sich automatisch einschalten, wenn die Stromversorgung der Arbeitsbeleuchtung unterbrochen wird.

Sicherheitsbeleuchtung

An den Grenzen der nachts geschützten Gebiete muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, sofern keine besonderen technischen Schutzmaßnahmen vorhanden sind. Und es muss eine Beleuchtungsstärke von mindestens 0,5 Lux in Bodennähe erzeugen.

Beim Einsatz besonderer technischer Schutzmaßnahmen wird die Beleuchtung gemäß der Sicherheitsbeleuchtungsplanungsaufgabe übernommen.

Notfallbeleuchtung

Die Dienstbeleuchtung wird als Nichtdienstbeleuchtung bezeichnet. Reichweite, Beleuchtungsstärkewerte, Gleichmäßigkeit und Qualitätsanforderungen an Notbeleuchtung sind nicht genormt.

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