Auswahl von Beleuchtungskörpern für Arbeiten in explosions- und feuergefährdeten Bereichen und Räumlichkeiten
Klassifizierung von Räumlichkeiten mit explosionsgefährdeten und feuergefährdeten Bereichen
Die große Vielfalt und unterschiedliche Beschaffenheit von Räumlichkeiten und Außenanlagen mit explosions- und feuergefährdeten Bereichen, die in allen Industriezweigen üblich sind, sowie in öffentlichen Gebäuden mit Massenbauweise schränken die Möglichkeit von Verallgemeinerungen und Schlussfolgerungen in Bezug auf den lichttechnischen Teil von Beleuchtungsanlagen ein aus diesen Objekten. Gleichzeitig können einige der Merkmale, die vielen dieser Räumlichkeiten innewohnen, als Grundlage für eine Reihe allgemeiner Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der elektrischen Beleuchtung dienen.
Hinsichtlich der Beleuchtungsanforderungen lassen sich die meisten Räumlichkeiten und Anlagen von Industrie- und Nebengebäuden sowie Freiflächen mit explosions- und feuergefährdeten Bereichen bedingt nach den wesentlichen Produktionsmerkmalen in mehrere Gruppen einteilen.
Zur ersten Gruppe gehören die Räumlichkeiten und Anlagen von Unternehmen der Chemie-, Öl-, Gas- und anderen Industrien, deren Produktionstechnologie auf der weit verbreiteten Verwendung von flüssigen, gasförmigen und pulverförmigen brennbaren und brennbaren Stoffen mit einem hohen Mechanisierungsgrad basiert und Automatisierung von Produktionsprozessen.
Die zweite Gruppe umfasst ein breites Spektrum an Werkstätten: Malen, Trocknen und Imprägnieren, Waschen und Dämpfen, Konservieren, antiseptische Produkte und andere, in denen häufig alle Arten von Farben und Lacken, Imprägniermassen, brennbaren Lösungsmitteln, Verdünnern und Ölen verwendet werden.
Zur dritten Gruppe gehören die Verarbeitung von Primärrohstoffen (Baumwolle, Leinen, Wolle, Altpapier, Holzabfälle usw.) und die Herstellung von Stoffen aller Art, Papier, Pappe und anderen faserbasierten Produkten.
Zur vierten Gruppe gehören Betriebe, deren technologische Prozesse mit der Verwendung und Verarbeitung fester brennbarer Stoffe zusammenhängen, zum Beispiel Holzwerkstätten, Elektro-, Kunststoff- und andere Betriebe.
Zur fünften Gruppe gehören separate Räumlichkeiten in öffentlichen und zivilen Gebäuden, in denen verschiedene brennbare Materialien gelagert und verarbeitet werden. Dies sind beispielsweise Räumlichkeiten von Archiven, Aufbewahrung von Büchern, Zeichnungen, Kundendienst, Verpackungen, diversen Werkstätten, Lagerhallen usw.
Die sechste Gruppe kann in explosionsgefährdete und feuergefährdete Bereiche im offenen Gelände eingeteilt werden. Dabei handelt es sich um Anlagen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und brennbaren Flüssigkeiten in Tanks und Tanks mit Ventilen, Regale zum Beladen und Umfüllen von brennbaren Flüssigkeiten und brennbaren Flüssigkeiten, offene Lagerhallen für Kohle, Torf, Holz usw.
Beleuchtungskörper für explosions- und feuergefährdete Bereiche und Räumlichkeiten
Das Angebot und die Anzahl der von der Beleuchtungsindustrie hergestellten Beleuchtungskörper zur Beleuchtung explosions- und feuergefährdeter Bereiche nimmt ständig zu. Neuartige explosionsgeschützte Beleuchtungskörper für explosionsgefährdete Bereiche der Klassen BI, B-Ia, B-Ig und B-II sowie Beleuchtungskörper für schwierige Umgebungsbedingungen, deren Konstruktion den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen der Klassen BI und B-IIa ermöglicht Brandgefährdete Bereiche der Klassen P-I, P-II und P-III. Das Sortiment und die Produktion von Beleuchtungskörpern zur Beleuchtung von Industrieräumen mit normalen Umgebungsbedingungen, die für die Beleuchtung einiger feuergefährdeter Bereiche der Klassen P-II geeignet sind, nehmen ebenfalls zu und P-IIa unter bestimmten Bedingungen.
Die Klassen der explosions- und feuergefährdeten Bereiche sowie die Art der Umgebung bestimmen den Einsatz von Beleuchtungskörpern unterschiedlicher Bauart und Ausführung, deren richtige Wahl der Hauptfaktor für die Zuverlässigkeit, Energieeffizienz und optimale Kosten von Beleuchtungsanlagen ist.
Es ist zu berücksichtigen, dass sich die Komplexität des Designs und der Schutzausrüstung (Glas, Gitter, Gitter usw.) der Beleuchtungskörper negativ auf deren Beleuchtungseigenschaften und Effizienz auswirkt, weshalb die Auswahl der Beleuchtungskörper für die betrachteten Bedingungen erforderlich ist erfordert eine umfassende Bewertung der Faktoren, die die Qualität und Effizienz elektrischer Beleuchtung bestimmen.
Die Tabelle enthält Angaben zu den minimal zulässigen Explosionsschutzniveaus und dem Schutzgrad von Beleuchtungskörpern in Abhängigkeit von den Gefahrenbereichsklassen.
Mindestzulässige Schutzgrade und Schutzgrade von Beleuchtungskörpern in Abhängigkeit von den Gefahrenbereichsklassen
Explosionszonenklasse
Explosionsschutzniveau
V-Me
V-Azorana
V-Azb
V-I
V-IIa
V-Me, V-Me
V-Azb, V-AzG
V-II
V-IIa
Stationäre Beleuchtungskörper
Explosionsgeschützt
Erhöhte Zuverlässigkeit gegen Explosionen
Ohne Explosionsschutz. Schutzart AzP5X
Erhöhte Zuverlässigkeit gegen Explosionen
Ohne Explosionsschutz. Schutzart 1P5X
Tragbare Lampen
Erhöhte Zuverlässigkeit gegen Explosionen
Explosionsgeschützt
Erhöhte Zuverlässigkeit gegen Explosionen
In explosionsgefährdeten Bereichen der Klassen B-II und B-IIa wird empfohlen, Beleuchtungskörper zu verwenden, die für explosionsgefährdete Bereiche mit Mischungen aus brennbaren Stäuben oder Fasern mit Luft ausgelegt sind. Wenn solche Beleuchtungskörper nicht vorhanden sind, ist es in Bereichen der Klasse B-II erlaubt, explosionsgeschützte Beleuchtungskörper für Arbeiten in einer Umgebung mit explosiven Gemischen aus Gasen und Dämpfen mit Luft zu verwenden, und in Bereichen der Klasse B-IIa - Allzweckbeleuchtung Einbauten (ohne Explosionsschutz), jedoch mit geeignetem Gehäuseschutz gegen Staubeintritt.
Tragbare Beleuchtungskörper in feuergefährdeten Bereichen jeder Klasse müssen mindestens einen Schutzgrad von IP54 aufweisen; Glasabdeckungen müssen mit Metallgitter geschützt werden.
Die Konstruktion von Leuchten mit Gasentladungslampen in diesen Bereichen muss ein Herausfallen der Lampen verhindern. Glühlampen müssen zum Schutz der Lampe aus hartem Silikatglas bestehen. Sie dürfen keine Reflektoren und Diffusoren aus brennbaren Materialien haben. In brandgefährdeten Bereichen jeder Lagerraumklasse dürfen Lampen mit Gasentladungslampen keine Reflektoren und Diffusoren aus brennbaren Materialien haben.
Die Auswahl fest installierter Beleuchtungskörper zur Zündung von feuer- und explosionsgefährdeten Räumen muss gemäß der Tabelle erfolgen.2 und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Umgebungsbedingungen in den Räumlichkeiten.
Für explosionsgefährdete Bereiche sind unter Einhaltung der Anforderungen auch folgende Beleuchtungsarten zulässig PUE und die Vorschriften zur Herstellung explosionsgeschützter elektrischer Geräte (PIVRE):
a) Beleuchtungskörper, die aus der gefährlichen Umgebung entfernt und hinter verglasten Fenstern sowie Nischen oder Öffnungen in Wänden oder Decken installiert werden;
(b) belüftete Lampen oder Lampen, die in belüfteten Kästen montiert sind;
c) mit Hilfe von Spaltlampen – Lichtleitern.
Tragbare Beleuchtungskörper, die in Brand- oder Explosionsbereichen verwendet werden, müssen über Folgendes verfügen:
d) in feuergefährdeten Räumen aller Klassen – die Schutzart beträgt IP54 und in der Regel muss das Glas der Beleuchtungseinheit mit einem schützenden Metallgitter abgedeckt werden;
e) in explosionsgefährdeten Räumen aller Klassen, außer B-1b, - explosionsgeschützt oder in Sonderausführung, müssen die Lampen grundsätzlich mit einem Metallgewebe ausgestattet sein;
f) in explosionsgefährdeten Räumen der Klasse B-1b und in Außenanlagen der Klassen B-1g – jede explosionsgeschützte Ausführung für die entsprechenden Kategorien und Gruppen explosionsfähiger Gemische.
Die Auswahl fest installierter Beleuchtungskörper zur Zündung von Bränden und explosionsgefährdeten Bereichen
Firmengelände
Lichtquellen ¾ Lampen
Glühen
DRL, DRI und Natrium2
leuchtend
Brandgefahr
Produktions- und Lagerklassen:
PI; P-II
IP5X
IP5X
IP5X; 5'X
P-IIa sowie P-II mit allgemeiner Belüftung und lokaler Bodenabsaugung
2'X3
IP2X4
IP2X5
Lager der Klasse P-IIa mit wertvollen Materialien, brennbaren oder brennbaren Verpackungen
2'X3
IP2X4
IP2X5.6
Außengeräte der Klasse P-III
2’33
IP234
IP235
Explosiv
Klassen:
BI
Design von Beleuchtungskörpern1 nach PIVRE, GOST 13828¾74 und GOST 14254¾69
Feuerbeständig für die entsprechenden Gruppen und Kategorien explosionsfähiger Gemische
B-Ia; B-II
Sämtlicher Explosionsschutz für die relevanten Gruppen und Kategorien explosionsfähiger Gemische
Lätzchen; B-IIa
IP5X
Fremdkörper V-Ig
Sämtlicher Explosionsschutz für die relevanten Gruppen und Kategorien explosionsfähiger Gemische