Optimierung des Stationsschutzspeichersystems
Gemäß „Anleitung für die Verwendung und Prüfung von Schutzausrüstungen in elektrischen Anlagen“ SO 153-34.03.603-2003 müssen diese gemäß Anhang Nr. 8 mit folgenden Schutzeinrichtungen ausgestattet sein.
Name des Heilmittels Menge
Schaltanlagen mit einer Spannung über 1000 V
Isolierstab (betriebsbereit oder universell) 2 Stk. für jede Spannungsklasse Spannungsanzeige Außerdem Isolierzange (sofern keine Universalschiene vorhanden) 1 Stck. für jede Spannungsklasse (mit geeigneten Sicherungen) Dielektrische Handschuhe Mindestens 2 Paar Dielektrische Stiefel (für Außenschaltanlagen) 1 Paar Tragbare Erdung Mindestens 2 für jede Spannungsklasse Schutzzäune (Abschirmungen) Nicht weniger als 2 Stk. Sicherheitsplakate und -schilder (tragbar) Je nach örtlichen Gegebenheiten Isolierende Gasmaske 2 Stk. Schutzschilde oder Brillen 2 Stk.
Schaltanlagen bis 1000 V
Isolierstab (betriebsbereit oder universell) Je nach örtlichen Gegebenheiten Spannungsanzeiger 2 Stk. Isolierzange 1 Stk. Dielektrische Handschuhe Zwei Paar dielektrische Überschuhe Zwei Paar dielektrischer Teppich oder Isoliermatte Je nach örtlichen Gegebenheiten Schutzzäune, Isoliermatten, tragbare Plakate und Sicherheitsschilder Außerdem Schutzschilde oder Schutzbrillen 1 Stk. Tragbare Erdung Je nach örtlichen Gegebenheiten Schalttafeln und Schalttafeln von Kraftwerken und Umspannwerken, Räumlichkeiten (Arbeitsplätze) der diensthabenden Elektriker Spannungsanzeige 1 Computer. für jede Spannungsklasse über 1000 V und 2 Stck. für Spannung bis 1000 V Isolierklemme für Spannung über 1000 V 1 Stk. für jede Spannungsklasse über 1000 V Trennklemmen für Spannung bis 1000 V 1 Stk. Elektrische Klemme Je nach örtlichen Gegebenheiten Dielektrische Handschuhe Zwei Paar Dielektrische Überschuhe Zwei Paar Isolierwerkzeug 1 Satz Tragbare Erdung Je nach örtlichen Gegebenheiten Dielektrische Teppiche und Isoliermatten Außerdem Poster und Sicherheitsschilder (tragbar) Außerdem Schutzhelme 1 Stk. für jeden Mitarbeiter Schutzschilde oder -brillen 2 Stk. Hauben 2 Stk.
Eine Vielzahl gebrauchter Schutzausrüstungen erfordern besondere Bedingungen für die Lagerung in Umspannwerken (Punkt 1.3. Verfahren zur Lagerung von Schutzausrüstung).
1.3. LAGERVERFAHREN ZUR SICHERHEIT
1.3.1. Schutzausrüstung muss unter Bedingungen gelagert und transportiert werden, die ihre Funktion und Gebrauchstauglichkeit gewährleisten, und vor mechanischer Beschädigung, Schmutz und Feuchtigkeit geschützt sein.
1.3.2.Schutzausrüstung muss in geschlossenen Räumen gelagert werden.
1.3.3. Die verwendete Schutzausrüstung aus Gummi- und Polymermaterialien muss in Schränken, auf Gestellen, Regalen, getrennt von Werkzeugen und anderen Schutzmitteln gelagert werden. Sie müssen vor der Einwirkung von Säuren, Basen, Ölen, Benzin und anderen zerstörerischen Stoffen sowie vor direkter Sonneneinstrahlung und Wärmestrahlung von Heizgeräten geschützt werden (nicht näher als 1 m von ihnen entfernt).
Verwendete Schutzausrüstungen aus Gummi- und Polymermaterialien sollten nicht lose in Säcken, Kisten usw. gelagert werden.
Vorrätige Schutzausrüstung aus Gummi- und Polymermaterialien sollte in einem trockenen Raum bei einer Temperatur von (0-30) °C gelagert werden.
1.3.4. Isolierstäbe, Klemmen und Anzeiger für Spannungen über 1000 V müssen so gelagert werden, dass sie sich nicht verbiegen und die Wände nicht berühren können.
1.3.5. Atemschutzgeräte müssen in trockenen Räumen in speziellen Beuteln aufbewahrt werden.
1.3.6. Schutzausrüstung, Trennvorrichtungen und stromführende Geräte müssen in einem trockenen, belüfteten Raum gelagert werden.
1.3.7. Abschirmende Schutzausrüstung muss getrennt von elektrischer Schutzausrüstung gelagert werden.
In speziellen Schränken werden separate Abschirmungssets aufbewahrt: Overalls – auf Kleiderbügeln und Spezialschuhe, Kopf-, Gesichts- und Handschutz – auf Regalen. Während der Lagerung müssen sie vor Feuchtigkeit und korrosiven Umgebungen geschützt werden.
1.3.8. Schutzausrüstung für den Einsatz durch Außendienstmitarbeiter oder für den persönlichen Gebrauch durch das Personal sollte in Koffern, Taschen oder Kisten getrennt von anderen Werkzeugen aufbewahrt werden.
1.3.9. Schutzausrüstung wird in der Regel an speziell ausgestatteten Stellen am Eingang des Geländes sowie an den Schalttafeln angebracht. Lagerbereiche sollten über eine Liste der Schutzausrüstung verfügen. Lagerbereiche sollten mit Stangenhaken oder -klemmen, Isolierzangen, tragbaren Erdungsgeräten, Sicherheitsschildern sowie Schränken, Regalen usw. ausgestattet sein. für andere Heilmittel.
Heutzutage erfolgt die Lagerung auf Regalen, Haken oder in Schränken – wo es keine klare Unterscheidung zwischen der Platzierung von Schutzausrüstung und Werkzeugen gibt. Für eine rationelle Nutzung und Reduzierung der Such- und Betriebszeit, was wiederum dazu beiträgt, die Schaltzeit zu verkürzen und damit die Arbeitsproduktivität zu steigern: Ich schlage vor, bei fehlenden Lagerschränken Abschirmungen mit klarer Unterscheidung zu verwenden, Abbildung 1.
Alle auf dem Schild befindlichen Verteidigungen müssen unterschrieben sein. Links platzieren Sie Schutzausrüstung (Helme, dielektrische Handschuhe, Stiefel usw.), in der unteren linken Ecke befinden sich Plakate und Sicherheitsschilder. die wiederum unterteilt werden sollten in: Verbot, Warnung, Vorschrift und Hinweis.
Platzieren Sie auf der rechten Seite das Bedienwerkzeug (Isolierstangen, Isolier- und Elektromesszangen, Montagewerkzeuge mit Isoliergriffen und Spannungsanzeigern), das ebenfalls getrennt und signiert sein muss. Platzieren Sie in der unteren rechten Ecke den tragbaren Boden sowie die Schalthebel und Griffe, die ebenfalls signiert sein müssen.
Wenn in der Umspannstation Schränke oder Kästen vorhanden sind, treffen Sie eine ähnliche Unterscheidung.
Heutzutage wenden viele Unternehmen das 5C-System an, dieser Vorschlag ist auch eine der Richtungen für die Entwicklung des 5C-Systems im Energiesektor.